Preise

Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ, demnach können Sie meine Rechnungen selbstverständlich bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder z.B. Zusatzversicherung "Naturheilkunde" einreichen. Inwieweit einzelne Posten erstattet werden (können), klären Sie bitte mit Ihrer Versicherung. Auch einige gesetzliche Krankenkassen erstatten ggf. eine Akupunkturbehandlung, bitte klären Sie das mit Ihrer Versicherung ab. Die hier vorausgesetzte "Zusatzbezeichnung Akupunktur" habe ich erworben.

 

Selbstverständlich erteile ich Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail Auskunft hierzu – melden Sie sich bitte einfach bei mir.